
Zulassungsvoraussetzungen
Damit Sie zum praxisintegrierenden Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Ev. Hochschule zugelassen werden können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Studien- und Ausbildungsvertrag mit einer_m kooperierenden Praxispartner_in der Ev. Hochschule. Voraussetzung ist das erfolgreiche Durchlaufen des Bewerbungsprozesses. Informationen zu den Auswahlkriterien finden Sie auf den Homepages der kooperierenden Praxispartner_innen.
- Die Bewerber_innen erklären, die evangelische Orientierung der Hochschule anzuerkennen und zu respektieren und sich themenbezogen mit religiösen und ethischen Grundfragen auseinanderzusetzen.
- Für die Zulassung ist ein Zulassungsantrag bei der Ev. Hochschule zu stellen. Näheres dazu erfahren Sie in Kürze auf dieser Seite.
*Die Einrichtung des Studiengangs zum Wintersemester 2020/21 steht unter dem Vorbehalt der Akkreditierung durch den Akkreditierungsrat und der anschließenden Genehmigung durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung sowie der abschließenden Befassung durch die Hamburgische Bürgerschaft.