
Kosten und Studienfinanzierung
Kostenübernahme durch die Praxispartner_innen
Die für das Studium monatlich anfallenden Kosten werden vollständig von den Praxispartner_innen übernommen, sodass Ihnen dafür keine Kosten entstehen. Die Übernahme der semesterweise anfallenden Kosten für das Semesterticket des HVV, den Härtefonds und den AStA-Beitrag ist ggf. in Absprache mit dem_r kooperierenden Praxispartner_in, bei der_m Sie den praxisbezogenen Anteil des Studiums absolvieren, ebenfalls möglich.
Monatliches Gehalt für die Studierenden
Sie erhalten ein monatliches Gehalt von den Praxispartner_innen. Informationen zur genauen Höhe des Gehaltes erhalten Sie auf den Homepages der Praxispartner_innen.