
Organe der Hochschule
Hochschulrat
Aufgaben
Nach § 6 der Verfassung der Ev. Hochschule hat der Hochschulrat folgende Aufgaben:
1. Die Genehmigung der Ordnungen und Richtlinien der Hochschule unter Berücksichtigung der kirchlichen und staatlichen Bestimmungen,
2. Die Wahl der Rektorin/des Rektors der Ev. Hochschule auf Vorschlag des Hochschulsenates,
3. Die Zustimmung zur Abberufung der Rektorin/des Rektors nach Beschluss des Hochschulsenates. Zu ihrer Gültigkeit bedarf diese Zustimmung des Hochschulrates einer Mehrheit von 2/3 seiner stimmberechtigten Mitglieder gemäß §5 Abs.1. Die Abberufung erfolgt durch den Vorstand der Stiftung Das Rauhe Haus.
4. Die Zustimmung zur Wahl der Prorektorin/des Prorektors/der Prorektor_innen
5. Die Wahl der Professor_innen auf Vorschlag der Rektorin/des Rektors im Einvernehmen mit dem Hochschulsenat. Das Nähere regelt eine Berufungsordnung.
6. Der Hochschulrat gibt ferner Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule und zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots. Die zuständigen Organe der Hochschule müssen zu den Empfehlungen des Hochschulrates Stellung beziehen.
Mitglieder mit Stimmrecht
Katharina von Fintel, von der Kirchenleitung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Vorsitzende)
OKR Prof. Dr. Bernd-Michael Haese, Dezernent des Landes
kirchenamtes als Vertreter der Bischöfin (stellv. Vorsitzender)
Wolfgang Bayer, Leiter Stiftungsbereich Sozialpsychiatrie und Pflege
Claudia Rackwitz-Busse, Konviktmeisterin der Brüder- und Schwesternschaft des Rauhen Hauses
Volkmar Schadwinkel, Synodaler der Landessynode der Nordkirche
Katharina Seiler, Diakonin, Verband Diakonischer Gemeinschaft
Martina Pleyer, Vorstand in der Martha-Stiftung
Kay Nernheim, Geschäftsführer der Sozialkontor gGmbH
Prof. Dr. Susanne Vaudt, Professorin für Sozialökonomie und Sozialmanagement an der HAW
Dr. Antje Mansbrügge, Programmleitung Wissenschaft in der Alfred Töpfer Stiftung F.V.S.
Urs Erben, Absolvent der Ev. Hochschule
Mit beratender Stimme:
Pastor Dr. Andreas Theurich, Sabine Korb-Chrosch, Vorstand des Rauhen Hauses
Prof. Dr. Kathrin Hahn, Rektorin der Ev. Hochschule
Prof. Dr. Marcus Hußmann, Prorektor der Ev. Hochschule
Maria-Katharina Schulz, Studentin der Ev. Hochschule
Sophie Sillus, Studentin der Ev. Hochschule
Hochschulsenat
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Hochschulsenates gehören gem. § 11 der Verfassung:
1. Einrichtung eines Findungsausschusses zur Nominierung der Rektorin/des Rektors und Wahl von vier Mitgliedern des Hochschulsenats, wobei die Gruppe der hauptamtlich Lehrenden mit maximal zwei Stimmberechtigten vertreten sein darf.
2. Vorschlag für den Hochschulrat zur Wahl der Rektorin/des Rektors.
3. Wahl der Prorektorin/des Prorektors/der Prorektor_innen (s. §9).
4. Der Hochschulsenat wählt auf Vorschlag der Rektorin/des Rektors eine Gleichstellungsbeauftragte/einen Gleichstellungsbeauftragten aus dem in §19 (1) bestimmten Personenkreis.
5. Einrichtung von Berufungskommissionen zur Berufung hauptamtlich Lehrender. Das Nähere regelt eine Berufungsordnung.
6. Entgegennahme und Beratung des Rechenschaftsberichtes der Rektorin/des Rektors.
7. Erörterung des Wirtschaftsplanes der Hochschule.
8. Entgegennahme der Berichte und Vorschläge von Ausschüssen des Hochschulsenates in Angelegenheiten der Selbstverwaltung und Beschlussfassung darüber.
9. Entwicklung von Grundsätzen für die fachliche Zusammensetzung und die Ergänzung des Lehrkörpers.
10. Zur Kenntnisnahme von Aufgabenverteilungen der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule nach Vorschlag von Rektor_in und Lehrkörper.
11. Beschlussfassung über Vorschlagslisten der Berufungskommissionen für den Hochschulrat zur Berufung von Professor_innen.
12. Beschlussfassung über alle Ordnungen der Hochschule.
13. Der Hochschulsenat konstituiert Studiengangsräte entspr. §12, denen die Planung der Lehre obliegt.
Mitglieder
Dozent_innen: Prof. Dr. Kathrin Hahn (Vorsitzende), Prof. Dr. Christof Beckmann, Prof. Dr. Hendrik Höver, Prof. Dr. Marcus Hußmann, Prof. Dr. Matthias Nauerth, Prof. Dr. Johannes Richter, Prof. Dr. Gabriele Schmidt-Lauber, Dr. Anneke Wiese, Prof. Dr. Siegfried Saerberg (Vertreter), Maarit Müller (Vertreterin), Hans Josef Lembeck (Vertreter)
Studierende: Nicos Ohse, Christina Balzer, Alexandra Kauffmann, Tim Kurzweg, Maria-Katharina Schulz, Klara Skiera (Vertreterin), Cansel Ilgül (Vertreterin), Selena Kahle (Vertreterin)
Verwaltung: Paul Bröcher, Constanze Wulf (Vertreterin)
Lehrbeauftragte: Matthias Weser, Dr. Phyllis Levin (Vertreterin)
Mit beratender Stimme: Pastor Dr. Andreas Theurich, Sabine Korb-Chrosch, Claudia Rackwitz-Busse
Rektor_in
Seit dem 1. Oktober 2019 ist Prof. Dr. Kathrin Hahn Rektorin der Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Stiftung Das Rauhe Haus.
Aufgaben
Die Aufgaben der_s Rektor_in sind gem. § 8 der Verfassung:
1. Die Rektorin/Der Rektor leitet und vertritt die Hochschule nach innen und außen, unbeschadet der Aufgaben des Vorstands. Sie/Er führt den Vorsitz im Hochschulsenat. Sie/Er kann an allen Ausschusssitzungen der Hochschule teilnehmen. Die Sitzungsunterlagen sind ihr/ihm zugänglich zu machen.
2. Die Rektorin/Der Rektor sorgt für die Koordinierung der Organe der Hochschule. Sie/Er leitet die Verwaltung der Hochschule. Sie/Er kann einzelne Verwaltungsleitungsaufgaben an eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung delegieren. Die Rektorin/Der Rektor ist unmittelbarer Dienstvorgesetzte_r der hauptamtlich Lehrenden, der Lehrbeauftragten und sonstigen hauptberuflichen Mitarbeiter_innen.
3. Die Rektorin/Der Rektor ist verantwortlich für die Durchführung der beschlossenen Studienpläne. Sie/Er prüft die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse und Maßnahmen der Gremien der Hochschule. Hält die Rektorin/der Rektor Beschlüsse für rechtswidrig, hat sie/er diese zu beanstanden und auf Abhilfe zu dringen. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Beanstandet sie/er Beschlüsse und Maßnahmen aus Rechtsgründen und erfolgt keine Abhilfe, so führt die Rektorin/der Rektor die Entscheidung des Hochschulrates herbei.
4. Die Rektorin/Der Rektor bereitet die Sitzungen des Hochschulrates vor und führt dessen Beschlüsse aus, sofern sie/er dafür zuständig ist.
5. Die Rektorin/Der Rektor ernennt die vom Hochschulrat berufenen Professor_innen.
6. Die Rektorin/Der Rektor erlässt die Gebührenregelungen.
7. Die Rektorin/Der Rektor erstattet dem Hochschulsenat und dem Hochschulrat Bericht über die Arbeit und Entwicklung der Hochschule.
8. Die Rektorin/Der Rektor kann an die Prorektorin/den Prorektor/die Prorektor_innen einzelne akademische Leitungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung delegieren. Näheres regelt eine Geschäftsordnung für das Rektorat, die der Zustimmung des Hochschulrats bedarf. Die Rektorin/Der Rektor und die Prorektorin/der Prorektor/die Prorektor_innen vertreten sich in allen Angelegenheiten gegenseitig.
9. Die Rektorin/Der Rektor übt im Auftrage des Vorstands das Hausrecht in der Hochschule aus.
10. Die Rektorin/Der Rektor bestellt die vorgeschlagenen Lehrbeauftragten auf Vorschlag der Studiengangsräte. Die Lehrbeauftragten müssen die Anforderungen des Hamburgischen Hochschulgesetzes erfüllen.
Prorektorinnen/Prorektoren
Seit Juni 2020 ist Prof. Dr. Marcus Hußmann Prorektor der Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Stiftung Das Rauhe Haus.
Aufgaben
Die Aufgaben der Prorektorin/des Prorektors/der Prorektor_innen sind im Geschäftsverteilungsplan des Rektorates festgelegt.